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Private Krankenversicherung - PKV24.info Lexikon
Arbeitslosigkeit
Im Falle der Arbeitslosigkeit muss die gesetzliche Krankenversicherung Leistungen erbringen. Hier kann jedoch für die maximale Zeit von 36 Monaten eine Ruhevereinbarung mit der privaten Krankenversicherung getroffen werden. Die Mitgliedschaft kann somit gegen einen geringen Betrag aufrecht erhalten werden.
Hier erhalten Sie kostenlos und unverbindlich einen Krankenversicherungsvergleich oder einen Krankenzusatzversicherungsvergleich
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