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Private Krankenversicherung - PKV24.info Lexikon
Arbeitsunfähigkeit
Wird ärztlich bestätigt daß ein Versicherter seine Arbeit nicht ausführen kann so gilt dieser als arbeitsunfähig. Es ist gesetzlich geregelt daß der Versicherte dies seiner Krankenkasse unverzüglich mitzuteilen hat. Die Aufnahme einer anderen Arbeit ist in diesem Zeitraum nicht gestattet.
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