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Private Krankenversicherung - PKV24.info Lexikon
Gesetzlicher Zuschlag
Versicherte einer privaten Krankenversicherung im Alter von 21 bis 60 müssen einen Zuschlag in Höhe von 10% auf den normalen Beitragssatz zahlen. Dies garantiert dafür einen festen Beitragssatz ab dem 65. Lebensjahr - auch wenn hier höhere Leistungen in Anspruch genommen werden. Diese Regelung gilt seit dem 1.2.2000 und wurde gesetzlich festgelegt.
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