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Private Krankenversicherung - PKV24.info Lexikon
Kinderkrankengeld
Wird das eigene Kind krank und nur der Arbeitnehmer ist in der Lage dieses zu versorgen kann er für 5 Tage bei voller Lohnfortzahlung zu Hause bleiben. Abweichungen müssen explizit im Arbeitsvertrag festgelegt sein. Darüber hinaus kann man bei der Krankenversicherung Kinderpflegekrankengeld beantragen. Dieses beträgt 70% des Bruttolohns. Voraussetzung ist daß das Kind nicht älter als 12 Jahre ist.
Hier erhalten Sie kostenlos und unverbindlich einen Krankenversicherungsvergleich oder einen Krankenzusatzversicherungsvergleich
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